Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) fördert die Digitalisierung und Modernisierung von Krankenhäusern. Es stellt finanzielle Mittel bereit, um digitale Infrastruktur, IT-Sicherheit und moderne Technologien zu verbessern.

Im Zuge des bundesweiten Digitalisierungs­programms (Krankenhaus­zukunfts­gesetz) hat unsere Klinik finanzielle Mittel aus dem Krankenhaus­zukunfts­fonds beantragt. Derzeit werden zahlreiche Prozesse digitalisiert, deren Umsetzung ohne eine entsprechende finanzielle Unterstützung nur schwer zu realisieren wäre. Dazu gehören u.a. Ausbau der digitalen Patientenakte, Einführung eines Patientenportals, Unterstützungssysteme bei der Medikation und Investitionen in die IT-Sicherheit. Es werden nicht nur die Arbeitsschritte für ärztliches und pflegerisches Personal einfacher, sondern vielmehr können die digitalen Lösungen die Patientensicherheit noch weiter steigern.

Die im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds bereitgestellten Fördermittel in Höhe von 3 Mrd. Euro werden durch die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) refinanziert. Zu diesem Zweck wurde das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ in den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) aufgenommen. Voraussetzung für diese Refinanzierung ist, dass die Mitgliedstaaten gemäß Art. 22 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/241 geeignete Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union ergreifen.

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