Ernährung ist eine wichtige Komponente in der Medizin und
spielt häufig im Zusammenhang mit anderen Grunderkrankungen eine wesentliche
Rolle. Eine gute ernährungsmedizinische Betreuung ist somit im Rahmen eines
ganzheitlichen Therapiekonzepts nicht mehr wegzudenken.
Wir begleiten unsere stationären Patienten während des
Aufenthalts und beraten sowie therapieren auf der Basis aktueller
wissenschaftlicher Grundlagen. Falls erforderlich organisieren wir gerne auch
weitere fachkompetente Unterstützung für zu Hause (enterale und parenterale Ernährung).
Ihr Ernährungsteam am Klinikum Konstanz
Petra Rehms
Diabetesberaterin DDG
Ernährungsberaterin ZÄN
Tel: 07531 801-1440
Fax: 07531 801-1449
E-Mail
Sybille Keller
Diabetesberaterin DDG
Diätassistentin DGE
Tel: 07531 801-1440
Fax: 07531 801-1449
E-Mail
Fachkräftesuche für eine ambulante Versorgung in Ihrer Nähe:
Adipositastage am Klinikum Konstanz am 16./17.3.2021.
Liebe BesucherInnen, liebe Angehörige,
im Zuge einer weiteren neuen Corona-Verordnung des Landes vom 1. Februar 2021 gelten nochmalig verschärfte Vorgaben für BesucherInnen zum Schutz der PatientInnen und der MitarbeiterInnen.
Besuche sind im GLKN weiterhin in Ausnahmen nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich.
Menschen, die in den letzten vier Wochen an COVID-19 erkrankt waren oder bei denen ein unwiderlegter Verdacht auf eine Erkrankung besteht, sind zum Schutz der Patienten und des Personals von einem Besuch ausgeschlossen.
Wenn Sie einen ambulanten Untersuchungs- oder Behandlungstermin oder in einer Sprechstunde haben, teilen Sie dies an der Eingangskontrolle mit.
Das Tragen einer FFP2–Maske, auch im Krankenzimmer, ist vorgeschrieben. Bitte bringen Sie eine geeignete FFP2 Maske selber mit (ohne Ausatemventil). In Einzelfällen können diese Masken bei der Eingangskontrolle gegen eine Gebühr erworben werden. Das gilt auch für ambulante Patienten sowie Patienten der Zentralen Notaufnahmen.
Darüber hinaus schreibt das Land jetzt vor, dass Besucher stationärer Patienten einen negativen Antigentest vorweisen müssen. Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Fragen Sie bitte den behandelnden Arzt bei der Einholung der Besuchserlaubnis wie das Prozedere am jeweiligen Klinikstandort ist.
Bitte desinfizieren Sie beim Betreten der Klinik Ihre Hände. Die Einhaltung der Abstandsregel gilt auch im Krankenhaus.
Das Betreten der Kliniken ist nur über die zentralen Haupteingänge gestattet.
Wir bitten unsere Besucherinnen und Besucher um Verständnis und um strikte Einhaltung der Besucherregelung. Vielen Dank.
Ihre Krankenhausleitung