Grenzen und Möglichkeiten moderner Medizin waren Ausgangspunkt für
die Entstehung des Arbeitskreises Ethik (AKE) am Klinikum Konstanz. Der
AKE ist ein offener Arbeitskreis und setzt sich aus Mitarbeitenden der
verschiedenen Berufsgruppen zusammen.
Seine Aufgaben sind die Unterstützung und Beratung bei ethisch
schwierigen Entscheidungen. Außerdem setzt sich der AKE für eine
Sensibilisierung aller Mitarbeitenden für ethische Fragestellungen ein
und organisiert Fortbildungen zur Thematik.
Die Mitglieder des AKE treffen sich in zweimonatigen Abständen.
Interessierte Mitarbeiter des Klinikums sind jederzeit willkommen.
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu ethischen
Fragestellungen und [Formulare] zur Anforderung einer ethischen
Fallbesprechung.
Mit der modernen Intensivmedizin können wir lebenswichtige Organfunktionen oft auch über viele Wochen hinweg ersetzen. Ob dies für den individuellen Patienten immer die richtige Entscheidung ist, kann nicht nur aus medizinischer Sicht beantwortet werden. Ich bin froh, dass im AK Ethik viele Berufsgruppen zusammen arbeiten, um bei schwierigen Entscheidungsprozessen dem Patientenwillen bestmöglich zu entsprechen
Das Ziel der ethischen Fragestellung ist herauszufinden, was der mutmaßliche Wille des Patienten in seiner gegenwärtigen Situation sein dürfte.
Vier Blickwinkel: Ethische Fragestellungen führen häufig zu inneren Konflikten. Nachfolgend sind einige Beispiele dargestellt.
Patient/Patientin
Wer entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Wie soll ich jetzt schon festlegen, welche Maßnahmen im Krankheitsfall getroffen werden?
Angehörige
Soll der Verwandte an Maschinen angeschlossen werden? Ist es das, was er wirklich will?
Pflegekraft
Ich kann die ärztliche Entscheidung zur erneuten Beatmung nicht mit gutem Gewissen mittragen, da ich denke, dass es das Leiden des Patienten unnötig verlängert.
Arzt/Ärztin
Als Arzt/Ärztin sehe ich, dass es mit der Patientin zu Ende geht, aber die Angehörigen fordern, dass alle nur denkbaren therapeutischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
Unter Patientenverfügung versteht man die schriftliche Formulierung, was ein Mensch als Patient an Therapien (nicht) wünscht; dann, wenn er sich selbst nicht mehr eindeutig dazu äußern kann.
Bei der praktischen Arbeit mit schwerkranken Patienten sind wir oft in der Situation, dass der Patient nicht mehr in der Lage ist seinen Willen bezüglich therapeutischer Entscheidungen zu äußern. Es handelt sich gerade dabei um zentrale Entscheidungen von denen unter Umständen das Leben des Patienten abhängt. Als behandelndes Team ist es nahezu unmöglich, ohne Hilfe - durch dem Patienten vertraute Menschen - dem mutmaßlichen Willen des Patienten gerecht zu werden.
Immer mehr Patienten versuchen dieser Situation vorzubeugen indem sie eine "Patientenverfügung" verfassen. Seit 2010 gilt der verfügte Patientenwille als gesetzlich bindend. Deshalb möchten wir Sie im Folgenden über die Möglichkeiten und Grenzen einer Patientenverfügung informieren und die Möglichkeiten einer sinnvollen Patientenvorsorge vorstellen.
Sie soll vorrangig nicht durch eine "Patientenverfügung" getroffen werden, sondern: zur gesundheitlichen Vorsorge durch eine "Vorsorgevollmacht" und zur Betreuung durch eine "Betreuungsvollmacht".
Mit einer "Vorsorgevollmacht" benennt der Patient eine Vertrauensperson, die im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit für ihn eintritt. Die Vertrauensperson kann frei gewählt werden und muss nicht zwingend ein Angehöriger sein. Denkbar wären zum Beispiel auch ein vertrauter Freund oder der Hausarzt.
Mit einer "Betreuungsverfügung" kann durch das Familiengericht eine Person des Vertrauens als Betreuer bestellt werden, welcher den Betreuten in allen rechtlichen Angelegenheiten nach außen vertritt, solange dieser lebt. Angehörige oder Lebenspartner sind juristisch nicht schon durch ihre Verwandtschaft mit dem Patienten Vorsorge- und Betreuungsbevollmächtigte! Sie sind es nur dann, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch einen Menschen - für den Fall seiner Unfähigkeit, sich als Patient selbst zu äußern - benannt wurden.
Die Praxis zeigt, dass sich eine "Patientenverfügung" oft nicht genau auf die Situation bezieht, die im Krankheitsfall eintritt. Damit ist sie nutzlos. Hilfreich ist dann nur eine Person, welcher die "Vorsorgevollmacht" erteilt wurde. Damit ist diese legitimiert, mit den Behandelnden diese Situation im Sinne des Patienten zu besprechen und die Therapien zu entscheiden.
Die Überblicktabelle über die
verschiedenen Vorsorgedokumente, die man erstellen kann, und darüber,
welche Dinge sie konkret regeln, gibt dabei weitere Informationen.
Infos dazu finden Sie unter:
Evangelische Kirche Deutschland
oder
Deutsche Bischofskonferenz
Der Text der Patientenvorsorge steht hier zum Download bereit
(Die vollständige Handreichung inkl. Formular).
Formular zur Therapiebegrenzung
Antragsformular Ethische Fallbesprechung/Ethik-Konsil
Jede Ethische Fallbesprechung/Ethik-Konsil muß telefonisch unter 07531 801-1001 angemeldet werden. Das Konsil bitte an 07531 801-1009 faxen oder persönlich im Sekretariat der Anästhesie 1 abgeben.
Der Arbeitskreis Ethik trifft sich immer donnerstags von 16.30 Uhr – 18.00 Uhr im Besprechungsraum B9 (Klinikum Konstanz Haupthaus, Eingangshalle).
Liebe BesucherInnen, liebe Angehörige,
im Zuge einer weiteren neuen Corona-Verordnung des Landes vom 1. Februar 2021 gelten nochmalig verschärfte Vorgaben für BesucherInnen zum Schutz der PatientInnen und der MitarbeiterInnen.
Besuche sind im GLKN weiterhin in Ausnahmen nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich.
Menschen, die in den letzten vier Wochen an COVID-19 erkrankt waren oder bei denen ein unwiderlegter Verdacht auf eine Erkrankung besteht, sind zum Schutz der Patienten und des Personals von einem Besuch ausgeschlossen.
Wenn Sie einen ambulanten Untersuchungs- oder Behandlungstermin oder in einer Sprechstunde haben, teilen Sie dies an der Eingangskontrolle mit.
Das Tragen einer FFP2–Maske, auch im Krankenzimmer, ist vorgeschrieben. Bitte bringen Sie eine geeignete FFP2 Maske selber mit (ohne Ausatemventil). In Einzelfällen können diese Masken bei der Eingangskontrolle gegen eine Gebühr erworben werden. Das gilt auch für ambulante Patienten sowie Patienten der Zentralen Notaufnahmen.
Darüber hinaus schreibt das Land vor, dass Besucher stationärer Patienten einen negativen Antigentest vorweisen müssen - das gilt für den Innen- als auch für den Außenbereich unserer Kliniken. Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Fragen Sie bitte den behandelnden Arzt bei der Einholung der Besuchserlaubnis wie das Prozedere am jeweiligen Klinikstandort ist.
Bitte desinfizieren Sie beim Betreten der Klinik Ihre Hände. Die Einhaltung der Abstandsregel gilt auch im Krankenhaus.
Das Betreten der Kliniken ist nur über die zentralen Haupteingänge gestattet.
Wir bitten unsere Besucherinnen und Besucher um Verständnis und um strikte Einhaltung der Besucherregelung. Vielen Dank.
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