Dr. med. Achim Becker
Facharzt für Anästhesiologie
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Swetlana Bliestle
Fachärztin für Anästhesiologie
Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
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Moritz Huber
Facharzt für Anästhesiologie
Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
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Dr. med. Ulrike Seiter
Fachärztin für Anästhesiologie
Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
Zusatzbezeichnung Schmerztherapie
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Dr. med. Erika Szabó
Fachärztin für Anästhesiologie
Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
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Dr. med. Christina Fleischmann
Fachärztin für Anästhesiologie
Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
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Ralf Pech
Facharzt für Anästhesiologie
Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
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Dr. med. Stephanie Warnkönig
Fachärztin für Anästhesiologie
Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
Dienstplanbeauftragte
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Dr. med. Markus Thurm
Facharzt für Anästhesiologie
Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
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Stellen im ärztlichen Dienst:
Die operative Intensivstation I01 (Etage D) wird von der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin geleitet und verfügt über 12 Betten.
Durch das Ärzteteam und 23 Fachpflegekräfte werden jährlich ca. 1100 Patienten nach großen Operationen und schwerkranke Patienten aller operativen Abteilungen des Klinikums behandelt. Die Intensivstation ist integrierter Bestandteil des regionalen Traumanetzwerks Schwarzwald-Bodensee.
Befugnis zur Weiterbildung
Konstanzer Symposium Interdiszipl. Intensivmedizin u. Intensivpflege 2021
Das diesjährige
12. KOSII – Konstanzer Symposium für interprofessionelle
Intensivmedizin/Intensivpflege findet als Hybridveranstaltung vor Ort im
Konzil Konstanz
(abhängig von der Pandemielage) als auch online statt. Sechs
Schwerpunktthemen
werden in je 3 Vorträgen behandelt (siehe Programmflyer).
AINS-Fortbildungsprogramm 1. Quartal 2020
AINS-Fortbildungsprogramm 3. Quartal 2020
AINS-Fortbildungsprogramm 4. Quartal 2020
Auf Grund der Pandemie bitten wir um eine Anmeldung über die Fortbildungsseite des GLKN!
Liebe BesucherInnen, liebe Angehörige,
im Zuge einer weiteren neuen Corona-Verordnung des Landes vom 1. Februar 2021 gelten nochmalig verschärfte Vorgaben für BesucherInnen zum Schutz der PatientInnen und der MitarbeiterInnen.
Besuche sind im GLKN weiterhin in Ausnahmen nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich.
Menschen, die in den letzten vier Wochen an COVID-19 erkrankt waren oder bei denen ein unwiderlegter Verdacht auf eine Erkrankung besteht, sind zum Schutz der Patienten und des Personals von einem Besuch ausgeschlossen.
Wenn Sie einen ambulanten Untersuchungs- oder Behandlungstermin oder in einer Sprechstunde haben, teilen Sie dies an der Eingangskontrolle mit.
Das Tragen einer FFP2–Maske, auch im Krankenzimmer, ist vorgeschrieben. Bitte bringen Sie eine geeignete FFP2 Maske selber mit (ohne Ausatemventil). In Einzelfällen können diese Masken bei der Eingangskontrolle gegen eine Gebühr erworben werden. Das gilt auch für ambulante Patienten sowie Patienten der Zentralen Notaufnahmen.
Darüber hinaus schreibt das Land jetzt vor, dass Besucher stationärer Patienten einen negativen Antigentest vorweisen müssen. Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Fragen Sie bitte den behandelnden Arzt bei der Einholung der Besuchserlaubnis wie das Prozedere am jeweiligen Klinikstandort ist.
Bitte desinfizieren Sie beim Betreten der Klinik Ihre Hände. Die Einhaltung der Abstandsregel gilt auch im Krankenhaus.
Das Betreten der Kliniken ist nur über die zentralen Haupteingänge gestattet.
Wir bitten unsere Besucherinnen und Besucher um Verständnis und um strikte Einhaltung der Besucherregelung. Vielen Dank.
Ihre Krankenhausleitung