Am Klinikum Konstanz gibt es seit Januar 2019 PatientenfürsprecherInnen. Sie sind ehrenamtlich tätige
Interessensvertreter für die Patienten. Ihre Aufgabe ist es,
Anregungen, Wünsche und Beschwerden von Patienten, Angehörigen und auch
aus der Bevölkerung an die entsprechenden Stellen des Krankenhauses
weiterzuleiten. Durch ihren ständigen Kontakt zu den Patienten können
sie Problemschwerpunkte erkennen und der jeweiligen Krankenhausleitung
in regelmäßigen Sitzungen Verbesserungsvorschläge und Lösungsansätze
vorlegen.
Die PatientenfürsprecherInnen sind unabhängig und zur Verschwiegenheit
verpflichtet. Was sie mit Patienten oder Angehörigen besprechen,
behandeln sie vertraulich. Auf Wunsch begleiten sie Sie auch bei
Gesprächen mit Mitarbeitern des Krankenhauses. Über die nebenstehenden
Telefonnummer und
Mailadresse können Sie die PatientenfürsprecherInnen telefonisch oder schriftlich
erreichen.
Gerne können Sie uns eine Mitteilung und Ihre Telefonnummer oder Mailadresse in den Briefkasten am Zimmer B17/Haus 2 einwerfen. Wir melden uns dann bei Ihnen.
Hier können Sie den Flyer der PatientenfürsprecherInnen herunterladen!
Liebe BesucherInnen, liebe Angehörige,
im Zuge einer weiteren neuen Corona-Verordnung des Landes vom 1. Februar 2021 gelten nochmalig verschärfte Vorgaben für BesucherInnen zum Schutz der PatientInnen und der MitarbeiterInnen.
Besuche sind im GLKN weiterhin in Ausnahmen nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich.
Menschen, die in den letzten vier Wochen an COVID-19 erkrankt waren oder bei denen ein unwiderlegter Verdacht auf eine Erkrankung besteht, sind zum Schutz der Patienten und des Personals von einem Besuch ausgeschlossen.
Wenn Sie einen ambulanten Untersuchungs- oder Behandlungstermin oder in einer Sprechstunde haben, teilen Sie dies an der Eingangskontrolle mit.
Das Tragen einer FFP2–Maske, auch im Krankenzimmer, ist vorgeschrieben. Bitte bringen Sie eine geeignete FFP2 Maske selber mit (ohne Ausatemventil). In Einzelfällen können diese Masken bei der Eingangskontrolle gegen eine Gebühr erworben werden. Das gilt auch für ambulante Patienten sowie Patienten der Zentralen Notaufnahmen.
Darüber hinaus schreibt das Land jetzt vor, dass Besucher stationärer Patienten einen negativen Antigentest vorweisen müssen. Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Fragen Sie bitte den behandelnden Arzt bei der Einholung der Besuchserlaubnis wie das Prozedere am jeweiligen Klinikstandort ist.
Bitte desinfizieren Sie beim Betreten der Klinik Ihre Hände. Die Einhaltung der Abstandsregel gilt auch im Krankenhaus.
Das Betreten der Kliniken ist nur über die zentralen Haupteingänge gestattet.
Wir bitten unsere Besucherinnen und Besucher um Verständnis und um strikte Einhaltung der Besucherregelung. Vielen Dank.
Ihre Krankenhausleitung