Der Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz gGmbH (GLKN) ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten https://www.glkn.de und https://www.glkn.de/akademie (Akademie für Gesundheitsberufe).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte (Formulare/Broschüren/Flyer im PDF-Format sowie teilweise Videos) sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG.
Falls der Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz gGmbH (GLKN) nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Pststllbfbmbbwld
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige beim Landratsamt Konstanz finden Sie unter: https://www.lrakn.de/bildung+_+soziales/anlaufstellen+_+beratungsangebote/menschen+mit+behinderung
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Aktuell ist der Relaunch der Homepage des GLKN in Arbeit. Der Onlinegang der neuen Webpräsenz wird zur Jahresmitte 2026 (3. Quartal) angestrebt. Hier werden auch Elemente der Barrierefreiheit entsprechend umgesetzt.