Landrat Frank Hämmerle: Notfallpraxen sind Angelegenheit der Kassenärztlichen Vereinigung

28. Mai 2013

Pressemitteilung Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz zur aktuellen Diskussion

(Konstanz). Der Standort für die Notfallpraxis für Kinder ist ausschließlich Angelegenheit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KV) und nicht des Gesundheitsverbunds. Deshalb hat die Standortfrage auch nichts mit dem Zusammenschluss der Kliniken im Kreis zu tun. Darauf weist Landrat Frank Hämmerle in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz (GLKN) hin. Immer wieder war in jüngster Zeit in der Öffentlichkeit gemutmaßt worden, die Holding habe etwas zu tun mit der eventuellen Verlagerung der Kindernotfallpraxis von Konstanz nach Singen. Dies ist nicht der Fall.

Peter Fischer, Geschäftsführer des Gesundheitsverbunds, stellt fest, dass häufig in der Öffentlichkeit die Zuständigkeiten verwechselt werden: Notdienste der niedergelassenen Ärzte, auch Kinderärzte, und die dazu gehörigen Notfallpraxen werden durch die KV geregelt, hier gehören in den Abendstunden sowie am Wochenende und am Feiertag die Patienten mit minder schweren Erkrankungen hin. Für lebensbedrohliche, also schwere Notfälle von kleinen und großen Patienten sind die Notfallambulanzen der Kliniken da. In der Regel folgt bei diesen Notfällen die stationäre Aufnahme. Fischer steht zudem zum Erhalt der beiden Kinderkliniken in den Städten Konstanz und Singen. Diese gehörten zu einer guten und wohnortnahen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Landkreis, der Bedarf sei da. Er weist auch darauf hin: Wer Hilfe in einer der Notfallambulanzen der Akutkrankenhäuser des Gesundheitsverbunds sucht, wird nicht abgewiesen

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