Wahlleistungen

Sie können unter folgenden zusätzlichen Leistungen wählen (Wahlleistungen):

  • Unterbringung im Zweibettzimmer
  • Unterbringung im Einbettzimmer
  • Wahlärztliche Leistungen:
    Diese Leistungen werden vom leitenden Arzt der Fachabteilung erbracht. Im Verhinderungsfall übernehmen die hierfür bestellten Vertreter seine Aufgaben. Entsprechend erstreckt sich diese Wahlleistung auf die Behandlung des Patienten durch alle beteiligten Ärzte des Krankenhauses.

Weitere Infos zum Thema Wahlleistungen finden Sie hier

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