Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Medizinische Eingriffe bedürfen Ihrer Einwilligung. Sind Sie zum Zeitpunkt des Eingriffs nicht entscheidungsfähig, z. B. aufgrund Ihrer Erkrankung, starker Schmerzen oder der Wirkung von Medikamenten, so entscheidet in Ihrer Vertretung ein von Ihnen Bevollmächtigter oder der vom Vormundschaftsgericht bestellte Betreuer.

Über unaufschiebbar dringliche Eingriffe entscheidet der Arzt nach Ihrem mutmaßlichen Willen. Zur Vorsorge, dass weitest gehend nach Ihrem Willen verfahren wird, können Sie mit einer schriftlichen Vorsorgevollmacht Ihren Vertreter bestimmen. Durch eine Patientenverfügung (Patiententestament) legen Sie die Grenzen ärztlicher Behandlung selbst fest. Diese Formblätter sind an den Rezeption unserer Krankenhäuser erhältlich.

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Weitere Informationen zu den von uns verwendeten Diensten und zum Widerruf finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Ihre Einwilligung dazu ist freiwillig, für die Nutzung der Webseite nicht notwendig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.