Gelockerte Besucherregelung

01. Mär 2022

Ab 2. März gilt wieder die 1-1-1-Regelung in den Kliniken des GLKN

(Kreis Konstanz). Ab dem 2. März gilt in den Akutkliniken des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz (GLKN) wieder die 1-1-1 Regelung. Das bedeutet: Es ist wieder pro Tag ein Besucher pro Patient erlaubt.

Die Besuchszeiten an den einzelnen Häusern variieren, diese sind auf der GLKN-Homepage auf den Startseiten der einzelnen Akutklinikstandorte hinterlegt.

Covid 19-Patienten dürfen leider weiterhin keinen Besuche empfangen. Eine Ausnahme ist bei lebensbedrohlich Erkrankten nach Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich.

In allen besonderen Fällen, beispielsweise bei Patienten in Palliativsituationen oder bei Sterbenden, sind Besuche nach vorheriger Absprache auch außerhalb der Besuchszeiten möglich. Werdende Mütter dürfen weiterhin eine feste Begleitperson in den Kreißsaal mitbringen.

Besucher müssen unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus einen Nachweis über einen aktuellen negativen Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests darf nicht älter als 24 Stunden, der Nachweis eines negativen PCR-Tests darf nicht älter als 48 Stunden sein. Das gilt auch für Menschen mit Boosterimpfung. Die Tests müssen von einer offiziell anerkannten Teststelle stammen und sind bei der Eingangskontrolle vorzulegen.

Vom Besuch ausgeschlossen sind Menschen, bei denen ein unwiderlegter Verdacht auf eine Covid 19-Erkrankung besteht.
Das Tragen einer FFP-2 Maske ist im gesamten Klinikum, auch im Krankenzimmer, vorgeschrieben. Das gilt auch für die Zentrale Notaufnahme oder in Sprechstunden.

Bitte beachten: Das Betreten der Kliniken ist ausschließlich über die zentralen Haupteingänge gestattet. Weiterhin gilt die Einhaltung der Abstandsregel, Hände sind beim Betreten der Kliniken zu desinfizieren.

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