13. Mär 2020
Auf der Grundlage eines Beschlusses des Sozialministeriums Baden-Württemberg gilt in unseren Kliniken ab Montag, 16. März 2020, 12.00 Uhr ein absolutes Besucherverbot.
Liebe Besucher, liebe
Angehörige,
auf der Grundlage eines Beschlusses des Sozialministeriums Baden-Württemberg
gilt ab Montag, 16.
März 2020, 12.00 Uhr in den Akutkliniken des GLKN ein absolutes Besucherverbot.
Geben Sie die Dinge,
die für Ihre Angehörigen gedacht sind, bitte am eigens dafür eingerichteten
Infoschalter ab. Wir geben diese gerne weiter!
Wenn Sie einen Termin
zu einer ambulanten Untersuchung haben, melden Sie sich bitte ebenfalls zuerst
am Infoschalter oder bei den Damen am Empfang.
Die Vorgabe des Sozialministeriums besagt: Keine Besuche in Krankenhäusern bis auf unabdingbare Ausnahmen. Bitte klären Sie mit unseren Damen am Patientenempfang, ob Sie unter diese Ausnahmen fallen.
Wir bitten um Ihr Verständnis. Vielen
Dank!