Vereinbarung von Wahlleistungen

Chefarztbehandlung, Ein-/Zweibettzimmer

Wahlleistungen sind nicht Bestandteil der allgemeinen Krankenhausleistungen. Sie erhalten hiermit einige Informationen/Erläuterungen zu den Vereinbarungen von Wahlleistungen innerhalb des GLKN.

Chefarztbehandlung
Wahlärzte sind die Ärzte eines Krankenhauses, die über besondere Qualifikationen und Erfahrungen in ihrem medizinischen Gebiet verfügen. In der Regel sind dies die Chefärzte des Krankenhauses. Entscheidet sich der Patient für eine Chefarztbehandlung, muss er vorher eine schriftliche Vereinbarung mit dem Krankenhaus abschließen, den sogenannten Wahlleistungsvertrag.

Wahlleistungsvereinbarung/-vertrag
Eine Wahlleistungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Patient und Krankenhaus über die vom Patienten gewünschten Wahlleistungen (etwa Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung).

Wahlleistungen
Wahlleistungen sind Zusatzleistungen, die über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen, zum Beispiel Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer sowie Chefarztbehandlung. Wahlleistungen sind freiwillig und müssen vom Patienten selbst bezahlt werden, außer er besitzt eine private Zusatzversicherung

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