Für die Frauenklinik am Klinikum Singen suchen wir in Teilzeit (70 %) und zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Assistenzarzt (m/w/d) für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Die Frauenklinik des Hegau-Bodensee-Klinikums Singen ist Teil des Onkologischen Schwerpunktes Konstanz/Singen und von der Deutschen Krebsgesellschaft als Brustkrebszentrum zertifiziert. Wir wenden alle gängigen Verfahren der konservativen und operativen Gynäkologie einschließlich großer onkologischer Operationen sowie onkoplastischer Brustoperationen an. Jährlich behandeln wir über 180 Frauen mit Mamma-Carcinom. Im geburtshilflichen Bereich betreuen wir jährlich ca. 1500 Geburten, darunter ein hoher Anteil an Risiko- und Hochrisikogeburten. Zusammen mit der Klinik für Kinder und Jugendliche bilden wir ein Perinatalzentrum der höchsten Leistungsstufe (Level I), so dass bereits auch extrem kleine Frühgeborene bei uns versorgt werden können. Im ambulanten Bereich kommen pro Jahr rund 5000 Patientinnen zu uns - dies im Rahmen einer Pränatalsprechstunde mit DEGUM II-Qualifikation inkl. interventioneller Diagnostik (Fruchtwasser-/Nabelschnurblutuntersuchung), einer Brust-Sprechstunde, einer Tumornachsorge-Sprechstunde sowie einer allgemein-gynäkologischen und interdisziplinären Beckenboden-Sprechstunde, die wir gemeinsam mit den Urologen und Chirurgen des Hauses anbieten.
Sie passen zu uns:
Sie profitieren von:
Für nähere Informationen zur Tätigkeit steht Ihnen als Ansprechpartner der Chefarzt der Frauenklinik, Herr Dr. Wolfram Lucke, unter der Tel.: 07731 89-2500 gerne zur Verfügung.
Interessiert?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Bitte senden Sie uns elektronische Bewerbungen ausschließlich im pdf-Format zu.
Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz
Hegau-Bodensee-Klinikum
Personalabteilung
Virchowstraße
10, 78224 Singen
Liebe BesucherInnen, liebe Angehörige,
im Zuge der neuen Corona-Verordnung des Landes gelten nunmehr erweiterte Vorgaben zum Schutz der Patientinnen und Patienten und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Besuche sind weiterhin in Ausnahmen nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich.
Menschen, die in den letzten vier Wochen an COVID-19 erkrankt waren oder bei denen ein unwiderlegter Verdacht auf eine Erkrankung besteht, sind zum Schutz der Patienten und des Personals von einem Besuch ausgeschlossen.
Wenn Sie einen ambulanten Untersuchungs- oder Behandlungstermin oder in einer Sprechstunde haben, teilen Sie dies an der Eingangskontrolle mit.
Das Tragen einer FFP2–Maske, auch im Krankenzimmer, ist vorgeschrieben. Bitte bringen Sie eine geeignete FFP2 Maske selber mit (ohne Ausatemventil). In Einzelfällen können diese Masken bei der Eingangskontrolle gegen eine Gebühr erworben werden. Das gilt auch für ambulante Patienten sowie Patienten der Zentralen Notaufnahmen.
Bitte desinfizieren Sie beim Betreten der Klinik Ihre Hände. Die Einhaltung der Abstandsregel gilt auch im Krankenhaus.
Das Betreten der Kliniken ist nur über die zentralen Haupteingänge gestattet.
Wir bitten unsere Besucherinnen und Besucher um Verständnis und um strikte Einhaltung der Besucherregelung. Vielen Dank.
Ihre Krankenhausleitung
Besucherselbstauskunft zu SARS-CoV-2 und Verpflichtungserklärung
(Bitte vor dem Besuch ausfüllen und mitbringen)