Wir
sind mit unseren Einrichtungen ein Bestandteil des "Gesundheitsverbund
Landkreis Konstanz". Dieser verfügt über Klinikstandorte in Singen,
Radolfzell, Engen, Stühlingen, Gailingen und Konstanz. Beschäftigt
werden hier rund 3.400 Mitarbeiter. Der Gesundheitsverbund Landkreis
Konstanz ist mit seinen Einrichtungen der größte Gesundheitsversorger in
der Bodenseeregion.
euen gemeinsamen Logo wird sich der Gesundheitsverbund Landkreis
Konstanz in der Zukunft präsentieren. Das beschloss der Aufsichtsrat
der Holding in seiner Sitzung am 28. Februar. Das Logo nimmt Bezug zur
Heimat der Gesundheitseinrichtungen des Verbunds und vereint symbolisch
Hegauberge
Liebe BesucherInnen, liebe Angehörige,
im Zuge der Verschärfung der Corona-Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, zum Schutz der Patientinnen und Patienten und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neue Besucherregelungen in den Kliniken des Gesundheitsverbundes Landkreis Konstanz.
Besuche sind nur noch eingeschränkt und nur nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich.
Menschen, die in den letzten vier Wochen an COVID-19 erkrankt waren oder bei denen ein unwiderlegter Verdacht auf eine Erkrankung besteht, sind zum Schutz der Patienten und des Personals von einem Besuch ausgeschlossen. Bitte dringend beachten.
Wenn Sie einen Termin zu einer ambulanten Untersuchung oder in einer Sprechstunde haben, teilen Sie dies an der Eingangskontrolle mit.
Die Einhaltung der Abstandsregel gilt auch im Krankenhaus. Das Tragen einer FFP2–Maske, auch im Krankenzimmer, ist ab sofort vorgeschrieben. Diese erhalten Sie beim Betreten des Hauses. Bitte desinfizieren Sie beim Betreten der Klinik auch ihre Hände.
Das Betreten der Kliniken ist nur über die zentralen Haupteingänge gestattet.
Wir bitten unsere Besucherinnen und Besucher zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus eindringlich um Verständnis und um strikte Einhaltung der Besucherregelung. Vielen Dank.
Ihre Krankenhausleitung
Besucherselbstauskunft zu SARS-CoV-2 und Verpflichtungserklärung
(Bitte vor dem Besuch ausfüllen und mitbringen)