Versorgung der Frühgeborenen gefährdet

14. Okt 2010

Hegau-Bodensee-Klinikum geht gegen neue Mindestmengenregelung vor

(Singen). Alarm in der Singener Kinderklinik: die Versorgung der Frühgeborenen ist aufgrund einer neuen bundesweiten Regelung in Gefahr. Doch das will Chefarzt PD Dr. Andreas Trotter nicht so ohne weiteres hinnehmen – er klagt dagegen vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gemeinsam mit zwölf weiteren Kliniken aus Baden-Württemberg, aus Bayern und aus Berlin.

Seit 2006 werden in der Singener Kinderklinik im sogenannten Perinatalzentrum des Levels 1 auch sehr kleine Frühgeborene auf höchstem Niveau versorgt. Und dies mit großem Erfolg und zur vollsten Zufriedenheit der betroffenen Eltern und einweisenden Ärzte wie die stetig steigenden Fallzahlen zeigen. Waren es in 2006 noch zwölf kleine Frühchen mit einem Geburtsgewicht unter 1250 Gramm, rechnet Trotter, Chefarzt der Klinik für Kinder und Jugendliche Singen, zu welcher das Perinatalzentrum gehört, mit 25 Frühgeborenen unter 1250 Gramm in diesem Jahr. Spezialisierte Ärzte und Pflegekräfte stehen rund um die Uhr zur Verfügung, um in Zusammenarbeit mit der benachbarten Frauenklinik im Falle einer Frühgeburt für das Überleben des Kindes zu sorgen. Die betroffenen Eltern wissen die wohnortnahe Versorgung auf höchstem Niveau zu schätzen, sie kommen aus dem ganzen Landkreis und darüber hinaus nach Singen, um hier eine optimale Versorgung ihres Nachwuchses zu erhalten – das gilt auch für die Neugeborenen über 1250 Gramm.

Doch die bewährte wohnortnahe Versorgung könnte bald der Vergangenheit angehören. Ab dem kommenden Jahr soll die neue Mindestmengenregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses in Berlin gelten: statt wie bisher 14 soll die jährliche Mindestmenge der Frühgeborenen unter 1250 Gramm auf 30 steigen. Das würde das Aus für das Singener Perinatalzentrum in der jetzigen Struktur bedeuten – und für weitere Perinatalzentren im Land.

„Die Versorgungssituation für Frühgeborene im Land wird schlechter und bestehende, gut funktionierende Strukturen werden ohne einen überzeugenden Grund auf einen Schlag zerstört“, zieht Chefarzt Andreas Trotter das Fazit aus der neuen Mindestmengenregelung. Von den derzeit bestehenden 22 Perinatalzentren mit Level 1 in Baden-Württemberg würden dann noch zehn übrig bleiben, fünf davon im Großraum Stuttgart, rund 150 Kilometer von Singen entfernt. Das wollen Trotter und weitere Perinatalmediziner nichtuniversitärer Kliniken, vornehmlich aus dem Südwesten des Landes, nicht ohne weiteres hinnehmen. Sie gehen gemeinsam vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit einer Anfang Oktober eingereichten Normenkontrollklage gegen die neue Mindestmengenregelung vor, um diese zu Fall zu bringen.

Denn in ihren Augen machen im Falle der Versorgung von Frühgeborenen schlichte Mindestmengen keinen Sinn, um die Qualität weiter zu steigern. Sie verweisen auf eine aktuelle Studie mit Daten aus Baden-Württemberg, die ergab, dass eine hohe Zahl an versorgten Frühgeborenen kein Garant für gute Behandlungsergebnisse ist. Sprich: Mehrmengen bedeuten nicht zwangsläufig ein besseres Überleben der kleinen Frühgeborenen. Vielmehr zeige die BW-Studie deutlich, dass kleinere Kliniken bessere Ergebnisse haben können als größere wie beispielsweise Unikliniken, so Trotter. Das bestätigt auch ein im Jahr 2008 beim unabhängigen Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitssystem (IQWiG) vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Auftrag gegebenes Gutachten.

Wenn man wirklich die Frühgeborenenversorgung weiter verbessern wolle, so Trotter, müsse man sich an den Behandlungsergebnissen einzelner Kliniken orientieren und auf dieser Grundlage entscheiden. Nur auf dieser sachlichen Grundlage könne glaubhaft vermittelt werden, dass es um die Versorgungsqualität und nicht um Zentralisierungspolitik gehe.

Wichtig für die Qualität eines Perinatalzentrums ist zudem die Qualität der dazu gehörenden Frauenklinik. Deren oberstes Ziel muss die Vermeidung von Frühgeburten sein. Arbeitet die Frauenklinik gut, führt dies zwangsläufig zu einer geringeren Anzahl an Frühgeborenen. Was aber nichts anderes bedeutet, als dass sie sich, wenn der neue Beschluss umgesetzt wird, künftig der Grundlage ihres Handelns entzieht.

Um bis zur Klärung der Mindestmengenfrage auch nach dem 1. Januar 2011 Mütter und ihre Frühgeborenen weiter behandeln zu können, haben die gleichen 13 Kliniken, die auch die Klage unterschrieben haben, einen zusätzlichen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Sollten sie nicht erfolgreich sein, bekommen sie die Behandlung ab Januar nicht mehr vergütet.

Darüber hinaus haben die Singener ganz aktuell einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung beim Sozialministerium Baden-Württemberg gestellt. Dieses ist für die Krankenhausplanung des Landes Baden-Württemberg verantwortlich und kann auf Antrag eines Krankenhauses über die Nichtanwendung der Mindestmenge bestimmen, wenn die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung auf dem Spiel steht. Dass dies bei der Frühgeborenenversorgung am westlichen Bodensee der Fall ist, dessen sind sich die Singener ganz sicher. (5000 Zeichen inklusive Leerzeichen)


Pressekontakt: Andrea Jagode, Pressesprecherin des HBH-Klinikverbunds, Tel. 07731/89-1407

Der Streit um die Versorgung der Frühchen geht weiter. Sollte die neuen bundesweite Mindestmengenregelung greifen, hätte dieses kleine Frühchen keine Chance mehr auf eine wohnortnahe Versorgung. Bild: HBK

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