Sanierungstarifvertrag steht

05. Okt 2010

Vertragsunterzeichnung am Montag/Zeitnahe Information der Beschäftigten

(Singen). Der Sanierungstarifvertrag (STV) für den Gesundheitsverbund HBH-Kliniken steht. Nun müssen bis zum 5. November noch die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten dem Vertrag zustimmen, damit dieser rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt werden kann.

 

Nach langwierigen Verhandlungen zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) sowie den Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund wurde am Montag, 4. Oktober 2010, der Vertrag unterzeichnet. Der Willen aller Beteiligten, diesen Vertrag auf den Weg zu bringen sei stets spürbar gewesen. Man habe sich im Laufe der Verhandlungen aufeinander zu bewegt und ein gutes Ergebnis erzielt, lobte HBH-Geschäftsführer Peter Fischer die konstruktive Atmosphäre der Gespräche. Der STV ist, wie immer wieder betont, eine Säule des Sanierungskonzeptes. Die beiden weiteren Säulen sind die Beiträge der Gesellschafter und der Banken.

 

Der Sanierungstarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Er beinhaltet als Sanierungsbeitrag aller Arbeiternehmer des HBH-Verbunds den Verzicht und die Stundung von Lohnbestandteilen. So soll beispielsweise die Tarifsteigerung für 2010 für die TvöD-Beschäftigten zu einem Drittel gestundet werden, auf zwei Drittel der Steigerung des Tabellenentgelts werden die Arbeitnehmer verzichten. Auch die für 2011 vorgesehenen Tarifsteigerungen werden dem Arbeitsgeber zinslos gestundet. Die gestundeten Beträge werden ab Januar 2012 in monatlich gleichen Teilbeträgen ausbezahlt. Auch die Jahressonderzahlungen und die einmaligen Sonderzahlungen – beide werden reduziert - sind von der Stundung betroffen. Das Leistungsentgelt für die Jahre 2010 und 2011 entfällt.

 

Bei den ärztlich Beschäftigten erhöht sich während der Laufzeit des STV ohne Mehrlohn die reguläre wöchentliche Arbeitszeit um zwei (2010) bzw. um eine Stunde (2011). Die Tariferhöhung wird gestundet und zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt, die Sonderzahlung für 2010 entfällt.

 

Als Gegenleistung für die Zustimmung zum Sanierungstarifvertrag bietet der Sanierungstarifvertrag einen Schutz vor betriebsbedingten Beendigungskündigungen für zwei Jahre, rückwirkend ab dem 1. September 2010. Der STV soll mithelfen, das Sanierungsziel und den Erhalt der kommunalen Trägerschaft zu sichern.                        (2200 Zeichen inkl. Leerzeichen/aj).

 

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