Landkreis Waldshut kann aus dem HBH-Verbund ausscheiden

23. Feb 2010

Informationen zur Gesellschafterversammlung und zur Sondersitzung der Gemeinderäte der drei Städte Singen, Radolfzell und Engen am 9. und 14. Juli

(Singen). Das Ausscheiden des Landkreises Waldshut aus dem Gesundheitsverbund HBH-Kliniken war das Hauptthema in der gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der HBH-Kliniken GmbH am vergangenen Freitag, 9. Juli. Das gleiche Thema beschäftigte gestern Abend in einer gemeinsamen nichtöffentlichen Sitzung die Gremien der Gesellschafter, sprich die Gemeinderäte der Städte Engen, Radolfzell und Singen. Der Empfehlung der Gesellschafterversammlung vom Freitag, dem Eckpunktepapier (auch genannt „Letter of Intent“), zuzustimmen, folgten die drei Gemeinderatsgremien am gestrigen Mittwoch einstimmig.

Im Vorfeld zu den beiden Sitzungen hatte es bereits zahlreiche Gespräche zwischen den Gesellschaftern gegeben. Ziel war eine einvernehmliche und „vernünftige“ Lösung, welche die „politische und wirtschaftliche Seite“ gleichermaßen berücksichtige, erklärt Singens Oberbürgermeister Oliver Ehret in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzenden der Hegau-Bodensee-Kliniken GmbH. Man habe ein „sehr gutes Ergebnis erzielt“, fasste er die wochenlangen Verhandlungen zusammen. Auch Waldshuts Landrat Tilman Bollacher sprach am Freitag von einem „fairen Ausstiegsszenario“. Man habe sich „Stück für Stück angenähert“ und werde im „guten Einvernehmen auseinander gehen“.

Der Landkreis Waldshut beabsichtigt zum 31. Dezember dieses Jahres auf eigenen Wunsch als Gesellschafter aus dem Verbund auszusteigen und sein ehemaliges Kreiskrankenhaus in Bad Säckingen, nicht aber das ehemalige Kreiskrankenhaus in Stühlingen zurück zu nehmen. Letzteres bleibt als Teil des einheitlichen Plankrankenhauses beim Hegau-Bodensee-Klinikum. Beide Häuser gehören seit 2004 zum HBH-Verbund.

Die Eckpunkte in dem „Letter of Intent“ (LOI) sind die Basis für den Vertragsabschluss, der bis zum vierten Quartal unter Dach und Fach sein soll. Wesentliche Inhalte der Absichtserklärung sind beispielsweise die Abfindung als Ausgleich für erbrachte Leistungen: Der Landkreis Waldshut erhält eine Barabfindung in Höhe von zwei Millionen Euro, zahlbar in unverzinslichen Raten ab 2013 – vorausgesetzt das Eigenkapital von HBH ist nach Begleichung der Tilgungsrate noch positiv. Gleichzeitig gehen sämtliche Grundstücke in Stühlingen vom Landkreis auf den HBH-Verbund über. Allerdings müssen in den kommenden Wochen noch wichtige Punkte geklärt werden bei der Auflösung der Leistungsverflechtungen des KH BS und der Hochrhein-Eggberg-Klinik am Standort Säckingen und bezüglich der Übernahme des Personals.

Der Landkreis Waldshut hatte bereits nichtöffentlich im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 7. Juli das Thema vorberaten, der Waldshuter Kreistag wird am 21. Juli einen Beschluss zum Ausstieg fassen.
Zudem wurde über den aktuellen Stand bei der sogenannten „D&O-Versicherung“ berichtet, einer erweiterten Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung über welche die HBH-Kliniken GmbH verfügt. Die Schadensmeldungen sind mittlerweile bei der Versicherung eingereicht. Zudem wurde durch die Gremien die Entscheidung der Gesellschafterversammlung bestätigt, die Haftung für die Aufsichtsräte wie für die ehemaligen Geschäftsführer auf versicherte Leistungen zu beschränken, um eine Privathaftung zu vermeiden. Das ist besonders wichtig für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, denn während Bürgermeister und Gemeinderäte über ihre Kommunen zusätzlich versichert sind, wären die Arbeitnehmervertreter im Ernstfall persönlich regresspflichtig. (3400 Zeichen/ aj)

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