Im letzten Jahr des Medizinstudiums findet für die Studierenden das praktische
Jahr (PJ) statt. Die Ausbildung am Patienten steht in diesem Ausbildungsabschnitt im Mittelpunkt. Es gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen:
Die Studierenden sollen die im Studium erworbenen medizinischen Kenntnisse und Fertigkeiten vertiefen und ausbauen.
Dazu führen sie, gemäß dem Stand ihrer bisherigen Ausbildung, ihnen zugewiesene ärztliche Aufgaben durch. Dies geschieht unter Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes. Zur Ausbildung gehört die Teilnahme an klinischen Konferenzen, einschließlich der pharmakotherapeutischen und klinischpathologischen Besprechungen.
Studienführer Praktisches Jahr Gesamtausgabe
(Medizinische Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg)
Als akademisches Lehrkrankenhaus der Universitätskliniken der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg bieten wir Studierenden die Möglichkeit, ein praktisches Jahr in unseren Akutstandorten zu absolvieren. Sie können sich hier ausführlich darüber informieren:
Das Praktische Jahr am Klinikum Konstanz umfasst folgende Inhalte:
Die praktische Ausbildung der Studenten übernehmen folgende Abteilungen:
Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung gliedert sich in eine Ausbildung von je 16 Wochen in:
Vorlesungen Seminarunterricht:
Es wird ein breites Spektrum an wöchentlichen Fortbildungen geboten, von klinischen Visiten über Seminare und Lehrvisiten mit den verschiedenen Chefärzten bis hin zu praktischen Nahtkursen (siehe Fortbildungsplan):
Seminare aus unterschiedlichen Fachgebieten:
Flyer zum PJ am Klinikum Konstanz (wird aktuell überarbeitet)
Famulaturen werden direkt über die Sekretariate der
jeweiligen Abteilungen vergeben.
Liebe BesucherInnen, liebe Angehörige,
im Zuge der Verschärfung der Corona-Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, zum Schutz der Patientinnen und Patienten und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neue Besucherregelungen in den Kliniken des Gesundheitsverbundes Landkreis Konstanz.
Besuche sind nur noch eingeschränkt und nur nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich.
Menschen, die in den letzten vier Wochen an COVID-19 erkrankt waren oder bei denen ein unwiderlegter Verdacht auf eine Erkrankung besteht, sind zum Schutz der Patienten und des Personals von einem Besuch ausgeschlossen. Bitte dringend beachten.
Wenn Sie einen Termin zu einer ambulanten Untersuchung oder in einer Sprechstunde haben, teilen Sie dies an der Eingangskontrolle mit.
Die Einhaltung der Abstandsregel gilt auch im Krankenhaus. Das Tragen einer FFP2–Maske, auch im Krankenzimmer, ist ab sofort vorgeschrieben. Diese erhalten Sie beim Betreten des Hauses. Bitte desinfizieren Sie beim Betreten der Klinik auch ihre Hände.
Das Betreten der Kliniken ist nur über die zentralen Haupteingänge gestattet.
Wir bitten unsere Besucherinnen und Besucher zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus eindringlich um Verständnis und um strikte Einhaltung der Besucherregelung. Vielen Dank.
Ihre Krankenhausleitung
Besucherselbstauskunft zu SARS-CoV-2 und Verpflichtungserklärung
(Bitte vor dem Besuch ausfüllen und mitbringen)